Beeidigter Dolmetscher und Übersetzer
Ich bin in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste des tschechischen Justizministeriums eingetragen. Ich bin Mitglied der Kammer der Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik.
Beeidigtes Dolmetschen (257 Euro für 8 Stunden)
Als Gerichtdolmetscher (bzw. allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher) für die tschechische, deutsche und englische Sprache biete beeidigtes Dolmetschen bei Gerichtsverhandlungen, Notaren (Nachlassverfahren, Gesellschafterversammlungen), Ausländerbehörde/Fremdenpolizei (Aufenthaltsgenehmigung), am Standesamt (Vaterschaftsanerkennung, Ehefähigkeitszeugnis) oder bei anderen offiziell dokumentierten Handlungen (z.B. internationale Hochzeit). Wenn sie einen tschechischen Führerschein brauchen, kann ich Sie mit einer tschechischen Fahrschule in Verbindung setzen und bei der Führerscheinprüfung übersetzen. (Weitere Details finden Sie im Reiter Dolmetschen.)
Beglaubigte Übersetzungen (ca. 24 Euro pro Seite)
Als Gerichtsübersetzer erstelle ich beglaubigte Übersetzungen aus dem Tschechischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Tschechische (auch Sprachkombinationen mit Englisch). Ich erstelle beglaubigte Übersetzungen (mit einem Rundstempel bestätigte Übersetzung) für amtliche Zwecke von praktisch allen Arten von offiziellen Dokumenten. (Weitere Details finden Sie im Reiter Übersetzungen.)

Die beglaubigte Übersetzung muss wortgetreu sein und alle Informationen enthalten, die auf dem übersetzten Dokument angeführt sind. Daher müssen auch Kopf- und Fußzeilen und alle Stempel auf dem Dokument übersetzt werden. Am Ende der beglaubigten Übersetzung muss der Beglaubigungsvermerk mit der Unterschrift und dem Rundstempel des Gerichtsdolmetschers sein. Der Stempel ist 36 mm im Durchmesser und bildet das kleine Staatswappen der Tschechischen Republik ab.

ein doppelschwänziger Löwe

Schließlich wird die übersetzte Urkunde mit der beglaubigten Übersetzung mittels einer rot-weiß-blauen Siegelschnur zusammengebunden und versiegelt, so dass sie ein untrennbares Ganzes bilden. Alle beglaubigte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen werden unter laufender Nummer ins Register von Dolmetschungen und Übersetzungen eingetragen, das vom tschechischen Justizministerium verwaltet wird.
Ernennungsurkunde zum Gerichtsdolmetscher
Zum Gerichtsdolmetscher wurde ich vom Bezirksgericht in Brno im Jahre 1998 ernannt.

Als Gerichtsdolmetscher bin ich verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren und unparteiisch zu handeln.
Die Tätigkeit der Gerichtsdolmetscher wird in Tschechien durch das Gesetz Nr. 354/2019 GBl.-CZ., über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher und Übersetzter geregelt. Nach § 7 dieses Gesetzes hat ein Dolmetscher den folgenden Eid zu leisten: "Ich verspreche, dass ich bei meiner Dolmetschertätigkeit die Rechtsvorschriften einhalten werde, dass ich die Dolmetschertätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig und unparteiisch ausüben werde, dass ich alle meine Kenntnisse völlig nutzen und für deren Weiterentwicklung sorgen werde und dass ich Verschwiegenheit bewahren werde über Tatsachen, die mir bei der Ausübung der Dolmetschertätigkeit zur Kenntnis gelangt sind."
Als Gerichtsdolmetscher biete ich beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschleistungen in folgenden tschechischen Städten an: Zlin, Kromeriz, Uherske Hradiste, Otrokovice, Holesov, Bystrice pod Hostynem, Vyskov, Brno (Brünn), Prerov, Prostejov, Olomouc (Olmütz), Prag.